Hilfe bei Notlagen im Ausland

In Not geratene schweizerische und liechtensteinische Staatsangehörige können sich an die schweizerischen Vertretungen wenden oder die Helpline des EDA kontaktieren. Das EDA hilft jedoch nur, wenn die Betroffenen selber alles Zumutbare versucht haben, um die Notlage organisatorisch oder finanziell zu überwinden.

Empfehlung für Schweizer Bürger im Krisenfall

Wir laden Sie ein, die nachstehenden elementaren Notfallempfehlungen „Vorsichtsmassnahmen und Verhalten in Krisensituationen“ zu befolgen, die wir als allgemeine Massnahme für eine angemessene Vorbereitung betrachten.

Sollte sich eine Krise abzeichnen, wird die Botschaft mit Ihnen Kontakt aufnehmen und Sie informieren. Bitte informieren Sie die Botschaft über alle Änderungen Ihrer Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummern usw. und teilen Sie uns Ihre endgültige Abreise Tunesien mit. Bitte beachten Sie, dass diese Informationen in erster Linie per E-Mail versandt werden.

Für weitere Informationen steht Ihnen die Botschaft gerne zur Verfügung.

Merkblatt "Vorbereitungsmassnahmen und Verhalten in Krisensituationen für Schweizer Staatsangehörige in Tunesien" (PDF, 3 Seiten, 226.9 kB, Deutsch)